Erbrecht

Umfasst neben der beratenden Tätigkeit durch den Notar die Gestaltung und Beurkundung u.a. von:

  • Testamenten
  • Erbverträgen
  • Gründungen von Stiftungen
  • Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Erbteilsübertragungsverträgen
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Verträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichten