Erbrecht
Umfasst neben der beratenden Tätigkeit durch den Notar die Gestaltung und Beurkundung u.a. von:
- Testamenten
- Erbverträgen
- Gründungen von Stiftungen
- Erbauseinandersetzungsverträgen
- Erbteilsübertragungsverträgen
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Verträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Erb- und Pflichtteilsverzichten