Grundstücksrecht
Umfasst neben der beratenden Tätigkeit durch den Notar die Gestaltung und Beurkundung u.a. von:
- Grundstückskaufverträgen
- Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes
- Bauträgerverträgen
- Übergabeverträgen
- Erbbaurechtsverträgen
- Hofübergabeverträgen
- Grundschuldbestellungen
- Unternehmenskaufverträgen