Grundstücksrecht

Umfasst neben der beratenden Tätigkeit durch den Notar die Gestaltung und Beurkundung u.a. von:

  • Grundstückskaufverträgen
  • Verträgen im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Bauträgerverträgen
  • Übergabeverträgen
  • Erbbaurechtsverträgen
  • Hofübergabeverträgen
  • Grundschuldbestellungen
  • Unternehmenskaufverträgen